Allgemeines

Wir setzen bei unseren Schuhen auf den Einsatz von hochwertigen Materialien und die Umsetzung einer idealen Passform. Dadurch sitzen sie nicht nur perfekt und bequem, sondern sind auch belastbar. Jedoch können wir leider trotz Qualitätskontrollen und Tests nicht versprechen, dass all unsere Schuhe immer frei von Produktionsfehlern sind. Falls eines unserer Produkte einen solchen Mangel hat, übernehmen wir zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber dem Verkäufer zusteht, unter bestimmten Bedingungen die folgende Herstellergarantie.

Die Firma Fusskleidung E-Commerce GmbH, gewährt dem Verbraucher eine zeitlich befristete Garantie für die von ihr hergestellten Produkte zu den nachfolgenden Bedingungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang. Die gewährte Herstellergarantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Firma Fusskleidung E-Commerce GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen. 

Verbraucher im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produktes ist und es nicht erworben hat, um es privat weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten Dritten zu verkaufen

 

Garantieumfang

Die Garantiebedingungen gelten ausschließlich innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Garantie gilt für alle Produkte, die ab dem (01. Januar 2016 (Kaufbeleg)) erworben wurden. Ansprüche aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Garantie werden Mängel behoben, die nachweislich auf einem Materialfehler beruhen.

Für alle Produkte gilt eine Garantiezeit von einem Jahr ab dem Kaufdatum eines Produkts. Ist das Produkt bereits bei der Lieferung im ungetragenen Zustand mangelhaft, muss dies unverzüglich nach Erhalt der Ware unserem Kundenservice mitgeteilt werden. Dieser veranlasst dann den Versand einer Ersatzlieferung.

Mängel, die erst nach dem Tragen des Produktes entstehen, können über unser Formular für Reklamationen reklamiert werden. Produkte, die älter als ein Jahr sind, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen. Wir leisten diese Garantie mittels kostenloser Behebung der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auf einem Materialfehler beruhen. Die Behebung dieser Mängel erfolgt durch Austausch des Produkts ggf. auch durch ein Nachfolgemodell oder einer Farbe die von der in der ursprünglichen Bestellung abweicht

Jedes Produkt kann, unabhängig von von Farbe und Größe, nur einmal reklamiert werden. Bestellt ein Kunde beispielsweise ein Paar Sneaker und ein Paar Wanderschuhe in der Größe 40 und reklamiert beide innerhalb von einem Jahr, so sind beide Artikel durch die Garantie geschützt. Bestellt ein Kunde jedoch das gleiche Paar Sneaker in den Größen 40 und 41, so kann nur eins der beiden Paare reklamiert und ersetzt werden. Das gleiche gilt auch, wenn die beiden Sneaker die gleiche Größe, jedoch unterschiedliche Farben haben und auch, wenn der Kunde die beiden Artikel in zwei separaten Bestellungen bestellt.

Fusskleidung E-Commerce GmbH behält sich vor, alternativ dazu eine Erstattung oder Teilerstattung des Kaufpreises zu tätigen. Die hier beschriebenen Leistungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungen und ersetzen oder beschränken diese nicht. Bei dieser Garantie handelt es sich um eine freiwillige und nicht rechtsbindende Leistung der Fusskleidung E-Commerce GmbH, die jederzeit ohne die Angabe von Gründen verwehrt werden kann.

 

Von der Garantie ausgeschlossene Sachverhalte

Kulanz: Bei Geschenken und Kulanzleistungen gegenüber des Kunden besteht für diesen kein Anspruch auf eine Garantieleistung. Eine Garantie setzt einen Kauf zwingend voraus. Es muss dafür, seitens Kunden, eine Gegenleistung erbracht worden sein.

Ebenso kann kein Artikel, der bereits reklamiert wurde, erneut reklamiert werden.

Erwerb bei Drittanbietern: Bei dem Erwerb von Fusskleidung Produkten über Drittanbieter besteht kein Anspruch auf die Garantieleistung.

Geschenkte Produkte: Werden dir im Rahmen einer unserer Aktionen Produkte geschenkt, so besteht für diese Produkte kein Anspruch auf eine Garantieleistung.

Produkte, deren Kaufdatum mehr als ein Jahr zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.



Geltendmachung des Garantieanspruchs

Für eine Geltendmachung der Garantie muss der Kunde sich über unser Kontaktformular bei unserem Kundenservice melden. Dabei sollte er sein Anliegen schildern und aussagekräftige Bilder mitschicken. Kunden werden nach Eingang des Formulars über den weiteren Ablauf der Reklamationsabwicklung informiert. Die Rücksendung erfolgt im Garantiefall für Sie kostenfrei.

 

Geltendmachung bei Schenkung

Bei Geschenken (Kunde 1 kauft bei uns, verschenkt es an Kunde 2, Kunde 2 reklamiert) ist eine Geltendmachung der Garantie nur möglich, wenn Kunde 2 alle relevanten Kaufdaten von Kunde 1 hat (E-Mail, Bestellnummer, Name, Versandadresse). Diese Angaben dürfen nicht abgeändert werden, sondern sollen genauso für die Reklamation übernommen werden.

 

Dokumentationspflicht

Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kunde dem Antrag eindeutige Fotos beilegt. Eindeutigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang die klare Erkennbarkeit unserer Produkte, der Größe und Farbe des Schuhs sowie des dem Antrag zugrunde liegenden Mangels.



Hinweis zur Garantiezusage § 477 BGB

Vollends unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt,Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatzes (siehe § 437 BGB) und die entsprechenden gesonderten Verjährungsregeln in § 438 BGB gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

 

Haftung

Die Garantieerklärung gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstiger Schadenersatzansprüche. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Hersteller außerhalb dieser freiwilligen Garantieerklärung haftet. 

 

Ausschlussfrist Verjährung

Ansprüche aus der Garantie sind unverzüglich, spätestens jedoch 2 Monate nach Kenntnis eines Fehlers geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ausgeschlossen. Ansprüche aus der Garantie verjähren nach Ablauf von einem Jahr ab dem Ende der Garantiefrist.